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Haushaltsführungsschaden einrechnen

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Hilfe zum Programm
Unterhaltsschaden-Berechnung
(Version UH2020V64)

Unterhaltsschaden nach Tod eines Ehepartners oder Elternteils


Das Programm besteht in der Hauptsache aus zwei Menuefenstern und zwei Ergebnisfenstern. Nach dem Programmstart befinden Sie sich im Fenster > Programmsteuerung. Nach Erledigung der hierin geforderten Programmeinstellungen gelangen Sie über das Kopfzeilen-Menue dieses Fensters zum Werteingabe > Fenster
Hier werden die für die Berechnung erforderlichen Werte eingegeben. Nun können Sie schon über das auch dort befindliche Kofzeilenmenue das Fenster > Ergebnisbild aufrufen. Nach etwas Gewöhnung an das Programm und Kenntnis, welche Werte sowie Informationen notwendig sind, ist die Programmanwendung sehr leicht, auch ohne tiefgreifende Kenntnisse von Unterhaltsanspruch-Berechnungen.
zum gezeigten Programmfenster

Hinweis:

Keine Rechtsberatung. Die in dieser Beschreibung enthaltenen Informationen stellen keine Rechtsberatung dar.
Sie sollen lediglich aufzeigen, von welchen Prämissen ausgehend das Programm den Unterhaltsschaden berechnet. Im Programm wird der UH-Schaden allein für den Ausfall von Unterhaltsleistungen an Familienmitglieder und dazugehörenden entgangenen Haushalts-Arbeitsleistungen der/des Verstorbenen ermittelt. Rechtliche und steuerliche Besonderheiten finden keine Berücksichtigung.
Es steht dem Anwender frei, von welcher Rechtsbeurteilung und Berechnungsweise er ausgeht. Sollten diese dem Programmablauf nicht entsprechen, wäre aber eine Anwendung f. diesen Fall nicht möglich. Soweit das Programm unterschiedliche Berechnungswege zuläßt, wurden für die Entscheidungsfreiheit Möglichkeiten des Vorgebens des gewählten Berechnungsweges durch Abfrage-Entscheidungen zur Verfügung gestellt.
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Programmablauf/Schnelleinstieg


Diese Hauptseite ersetzt die früheren drei Anwendungsmodule Programmsteuerung, Werteingabe und Ergebnisbild. Sie haben jetzt die Möglichkeit, alles im Überblick zu erledigen. Beginnen Sie im linken Teil des Fensters von oben (Haftung) nach unten fortschreitend. dann wechseln Sie in die nächste Spalte zu oben (Rente vorhanden). Auch hier schreiten Sie nach unten fort, alle Entscheidungsabfragen dem konkreten Fall anzupassen. Damit schaffen Sie die Sichtbarkeit der erforderlichen Werteingabeboxen. Nicht erforderliche sind unsichtbar.
Nachdem bei vorhandenen Waisen Berechnungsbesonderheiten bestehen, die das Programm bei richtigen Einstellungs- und Eingabewerten selbst berücksichtigt, ist es für den Anwender sicherer, immer mit Bruttorente und Beitragsaktivierung zu rechnen. Waisenwerte sollen nach Eingabe des Elterneinkommens über Anklicken des Button "Eingabe und Berechnung Waiseneinkommen" eingegebeen und berechnet werden. Soll Haushaltsführungsschaden als zum Unterhaltsanspruch gehörig einbezogen werden, ist zuvor auch dieser Schaden in die dortigen Eingabeboxen eingegeben werden. Dann Buttonaufruf "Eingabe und Berechnung Waiseneinkommen"




(1 Programmsteuerung) zurueck

Nach dem Programmstart gelangen Sie in das Programmbild mit der Gesamtkonfiguration, der Programmsteuerung, der Berechnungmodifizierung und dem Ergebnisbereich.
Ihre erste Aufgabe besteht darin, die Grundeinstellungen anzupassen.
Bei Teilhaftung verändern Sie die vorgegebene Haftungsquote von 100 % entsprechend.
Das Programm berechnet nur, wenn ein Ehepartner vorhanden ist, die Hinterbliebenen Wiwe(r) hat ein >Häkchen, die Waisen > Anzahl ist zu bestimmen.
Wollen Sie den Anspruch nicht für 1 Monat berechnen, klicken Sie bei Zeitraumberechnung auf "mit" und geben Sie den Zeitraum ein > Tag/Mon./Jahr jeweils 2 Stellen mit 0, z.B. 03 12 05. Klicken Sie beendend auf Zeitraum OK.

Nun entscheiden Sie, ob SVT-Renten anzurechnen sind und klicken ggf. auf "Rente vorh.". Es erscheint darunter eine Forderungsübergang-Auswahl. Klicken Sie zutreffend an. KVdR-Einrechnung kann jetzt erfolgen, wählen Sie die Einrechnungsart (Betrag oder %-Satz). Stellen Sie über die Kopfzeile bei KVdR-%-Tab. die Werte für das betroffene Jahr der Berechnuszeit ein.
Nun folgt die Bestimmung, ob Steuer und/oder private Krankenversicherung(nicht KVdR - bei Beamten) einbezogen wird, ob die Fixen Kosten von der Unterhaltsverteilung unabhängig gesondert bestimmt werden soll und ob Sie den Haushaltshilfeschaden in den Barunterhaltsanspruch mit einrechnen wollen, der durch den Wegfall der/des Verstorbenen im Haushalt entstanden ist.

Jetzt wechseln Sie zum Bereich "Werteingabe".
(2 Werteingabe)
Entsprechend Ihrer Voreinstellung bei der Programmsteuerung werden hier die notwendigen Eingabefelder gezeigt. Betragsfelder sind in EURO,Cent einzugeben, Prozentfelder mit Prozentzahlen ohne %-Zeichen. Die Prozentzahlen der Felder einer Reihe müssen addiert 100 ergeben. Fehlerhinweis kommt beim Verlassen des Fensters, wobei dann ein Feld der fehlerhaften Reihe mit dem Focus aktiviert ist. Schauen Sie notfalls in die angebotenen Hilfebilder, welche in der Kopfzeile aufrufbar sind. Bei Eingabe von Waiseneinkommen ist ggf. das Zusatzfenster hierzu über "Eingabe" neben diesen Feldern aufzurufen. Die Anwendung ist gesondert erläutert. Bei den Rentenfeldern ist auf den zutreffenden Forderungsübergang und angegebenen SVT/DstHerrn zu achten/vorzubestimmen.

Nach vollständiger Eingabe wechseln Sie zum "Ergebnis" durch Anklicken des Ergebnis-Button.

(3 Ergebnisbild)
Das Ergebnisbild laesst sich durch Klick auf den Button unter dem Erg-Button vergroessern, Es wird die Berechnung mit dem Berechnungsweg entsprechend den Urteilsziffern des Urteils des BGH in VersR 1983/726 gezeigt.
Eigerechnet sind bei den einzelnen Ziffern-Ergebnisse:
(3) Das Familieneinkommen enthält die Ehegatteneinkünfte (ohne Waiseneinkommen)
(7) Beim Waisenanteil wird hier die Witwe(r/n)verpflichtung für die Waisen gezeigt.
(10) enthält den Unterhaltsanspruch incl. zugerechneter Fixe Kosten-Differenz, Haushaltsschaden, 1/2 KVdR-Beitrag und Steuer/Krankenversicherung(priv.)
( ) Ungedeckter Schaden entspricht dem Mithaftungsanteil des entgangenen Unterhalts
(13) Vorteilsanrechnung erfolgt in Höhe der "Differenz :(12)-(ungedeckter Schaden)"
Vergleich-Wert 100% zeigt, ob (12) nur auf den ungedeckten Schaden verrechnet wurde.

Rentenanrechnung und Anteilsberechnung Hinterbl./SVT finden Sie im Ergebnisbild. Die Berechnungsergebnisse lassen sich über die Kopfzeile ausdrucken. Sie erhalten den normalen Ausdruck über "Ausdruck" oder, wenn auf Ihrem PC Excel installiert ist, über "Excel-Ausdruck", wobei Sie sofort den Druck starten oder die Excel-Mappe mit den Werten in einem Formular sehen und dort drucken oder speichern können. Sie können das Ergebnis auch in die WINDOWS-Zwischenablage übernehmen, wenn Sie unter dem ErgText auf die betreffenden Schaltflächen klicken. Von der Zwischenablage ist die Übernahme in die Textverarbeitung möglich. Achten Sie auf die notwendige "Courier New"-Schrift in Ihrem Text.

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Kopfbereichleistenmenue


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(Menueleiste) zurueck
Menueleiste


Über die Menueleiste werden die aufgelisteten Aufrufe aktiviert.
  1. Ende
Haben Sie diesen Menuetitel angeklickt, wird das Programm beendet.
  1. Excel-Ergebnisaufruf

Diese Ergebnisausdruck-Möglichkeit ist deaktiviert.
  1. Ergebnisbild drucken
Sie drucken mit dieser Schaltfläche das Berechnungsergebnis au3, nachdem die Fallanpassung durchgeführt und Berechnungsgrundlagen eingegeben, dann das Ergebnis aufgerufen wurde.
  1. Ergebnisbild
Sie erzeugen mit dieser Schaltfläche das Berechnungsergebnis, nachdem die Fallanpassung durchgeführt und Berechnungsgrundlagen eingegeben wurden.
  1. Erläuterung/Hilfe
Hier können Sie zu Forderungsübergängen, Berechnungsweg und Ergebnispositionen eine Erläuterung aufrufen
  1. Hilfe zur Programmanwendung
Hier rufen Sie die gesamte Beschreibung des Programmablaufs als HTML-Help-Datei auf
  1. KVdR-%-Tabelle




Dieses Sub-Fenster rufen Sie auf, um die KVdR-Beiträge für Folgejahre selbst zu ergänzen oder um das Berechnungsjahr bei KVdR-Einrechnung festzulegen. Beim ersten Aufruf bitte die gesuchtew Auswahlzeile zweimal anklicken, später nur einmal. Beachten Sie bei Ergänzungseingaben die neben den Eingabefeldern angebrachten Beispielzahlen eines Beispieljahres. Versuchen Sie, die Beitragsgesetzgebung nach dem gewollten Betragserbebnis nachzuvollziehen und unter die Berechnungsmodelle (unten) einzuordnen, um das gewollte Ergebnis mit dem Berechnungsklick auch zu erreichen. Speichern Sie nach der Testberechnung erst, wenn Sie von der Richtigkeit überzeugt sind. Sind die Beitragsregeln bei Krankenkassen unterschiedlich, wählen Sie ein Mittel für die Eingabe. Unterschiedliche Varianten innerhalb eines Jahres sollten alle getrennt eingegeben und gespeichert werden, um die richtige Auswahl zeitlich auswählen zu können, wenn für den Fall erforderlich. Bei erforderlicher Löschung nach Zeilenanklick auf "Zeile löschen" klicken. Nach Änderungen oder Speicherungen sollten Sie das Programm neu starten, um die neuen Werte wirksam anwenden zu können.
  1. Verdienstgrenze für geringfügiges Einkommen




Dieses Sub-Fenster rufen Sie auf, um die Verdienstgrenzen für geringfügiges Einkommen für Folgejahre selbst zu ergänzen oder um das Berechnungsjahr bei KVdR-Einrechnung festzulegen. Wollen Sie ein en Jahreswert ergänzen, klicken Sie den letzten an, ändern ihn und die Jahreszahl und klicken auf "Neueingabe speichern". Wollen Sie einen eingegebenen und gespeicherten Wert ändern oder löschen, klicken Sie ihn an, ändern ihn und klicken auf "Zeile ändern", bei Löschung auf "Zeile löschen". Nach Änderungen oder Speicherungen sollten Sie das Programm neu starten, um die neuen Werte wirksam anwenden zu können.


    Programmsteuerung Einzelheiten


    Programmsteuerung...
    1. Haftung

    Einzugeben ist der Prozentsatz der Haftungsquote ohne %-Zeichen. Es kann auch din Bruchteil eingegeben werden, jedoch nur über die beschriebene Klickfläche, mit der rechten Maustaste. Es erscheint eine gesonderte Bruchteilauswahl. Zurück zu %-Werten mit der linken Maustaste. Testen Sie.
    1. getötet wurde(n)...

    Die Voreinstellung betrifft die Tötung eines Elternteils/Ehegatten. Liegt ein Fall der Tötung beider vor, kann "beide" nicht mehr angeklickt werden. Die Waiseneinkommen-Anrechnung schließt diese Variante aus. Liegt dieser seltene Fall vor, ist der Waisenanspruch getrennt in zwei Berechnungseingaben getrennt für den Vater und die Mutter als Getötete(r) zu berechnen, wobei jeweils der andere Elternteil mit Einkommen als Witwe(r) einzugeben ist. Wichtig: Die Fixen Kosten dürfen nur bei einem oder jeweils zur Hälfte eingegeben werden.

    1. Hinterbliebene
    Voreinstellung: Elternteil noch vorhanden, bei Witwe(r) Häkchen, Anzahl Waisen ankicken in Leiste über Pfeil. Beachten Sie den Hilfehinweis bei "getötet wurde...", wenn beide Eltern getötet wurden.

    1. Zeitraumberechnung



    Wollen Sie den Anspruch nicht für 1 Monat berechnen, klicken Sie bei "Zeitraumberechnung" auf "mit" und geben Sie den Zeitraum ein für von/bis jeweils > Tag/Mon./Jahr jeweils 2 Stellen mit 0, z.B. 03 12 05. 1999=99 2004=04. Klicken Sie beendend auf "Zeitraum OK".
    Die Grundeinstellung oder letzte Einstellung kann auf das Folgemonat mit Klick auf "Folgemonat-Zeitraum" umgestellt werden. Letzter Tag vor diesem Folgemonat ist das Datum "bis". Haben Sie noch keine Voreinstellung, ändern Sie erst das "bis"-Datum auf den Tag vor ihrem Abrechnungszeitraum, klicken auf "Folgemonat-Zeitraum", und ändern dann den "bis"-Tag für das Ende Ihres Abrechnungszeitraumes, um die Änderung etwas abzukürzen, wenn ältere Daten einzugeben sind.
    Nach der Zeitraumeingabe klicken Sie auf "Zeitraum OK", erhalten die Zeitraumberechnung für die spätere Ergebnisberechnung.

    1. Zeitraumberechnung





    Dieses Einstellungsfeld steuert, was an Ergebnissen auf dem späteren Ausdruck zu sehen ist. Insbesonder wird die Berechnung des Forderungsüberganges damit ausgedruckt. Je nach aktiven Zeilen erfogt für diesen Betroffenen die Werteausweisung. Liegt also BG-Rente vor, soll BG ein Häkchen erhalten, usw., Direktanspruch immer!

    1. Eigenes... Empf.AZ


    Sie haben die Möglichkeit, die Ausdrucke mit Ihrem und dem AZ des BereEmpf. zu versehen und bei der Speicherung dieses als Archiv-AZ verwenden.

    Programmsteuerung
    1. Rente vorhanden
    Bei der Voreinstellung ist das Kontrollkästchen leer > keine Rente vorhanden/keine Rente anzurechnen. Auch die weiteren Felder fehlen. Klicken Sie das Kästchen an> Häkchen = ja. Es escheinen die Forderungsübergänge. Sie wählen den zutreffenden aus, Voreinstellung auf § 116,3 SGB X. Wollen Sie die von Moersch, LVA Westf. propagierte Berechnung der Anspruchsverteilung nach § 116,3 SGB X, klicken Sie dort. Die Erläuterung finden Sie unter Hilfe im Kopfmenue.


    Weitere Enztscheidungsstellen:
    Überprüfen Sie, ob das voreingestellte Tabellenjahr dem Abrechnungsjahr entspricht und ändern Si es ggf. ab, damit die für den Fall gültigen Tabellenwerte wirksam werden. Sollte das Jahr fehlen, ist es durch Nachtragung und Speicherung sowie Neustart anwenden zuz können. Die Werte werden bei KVdR-Beitragseinrechnung in den Anspruch benötigt.
    1. KVdR-Beitrag eingeben/ mit % einrechnen
    Klicken Sie (Häkchen), wird mit KVdR-Beitrag gerechnet. Anschl. bestimmen/klicken Sie, wie die Einrechnung erfolgt: Betrag eingeben oder mit % einrechnen.
    Mit % einrechnen können Sie den KVdR-Beitrag über die untere Option. Das Programm errechnet den Beitrag dann aus der einzugebenden Rente der DRV, wobei der Beitrags-Prozentsatz zugrunde gelegt wird, den Sie in der gezeigten KVdR-Tabelle zugrunde gelegt haben. Achten Sie bei der Anwendung, bis zu welchem Jahr Werte in der Tabelle sind und aktualisieren Sie diese, ggf. über das Internet (DRV-Seiten). Der rosa hinterlegte Aufruflink erleichtert Ihnen den WEB-Aufruf der DRV-Tabellen.
    Klicken Sie für jedes Berechnungsjahr auf die richtige Jahreswertauswahl. In den gelben Hinweisfeldern kontrollieren Sie das wirksame Jahr. Bei Wertänderungen 1.7. ist bis und ab 1.7. einzeln zu berechnen. Achten Sie bei KVdR-Einrechnung auf Eingabe der Bruttorente, sonst Nettorente, s. dort. Für Witwe(r) und Waisen sind jeweils bei vorhandenem anrechenbarem Einkommen die Bruttoeinkommen einzugeben, rot hinterlegt, wenn falsche Eingabe.
    1. Fixe Kosten: ja/nein, Verteilung selbst bestimmen
    Bei ja werden Eingabefelder für Fixe Kosten gezeigt. Sie haben die Möglichkeit, die Verteilung der fixen Kosten auf die Hinterbl. wie die Unterhaltsanspruchverteilung vorzunehmen. Dann belassen Sie die deaktivierte Einstellung des Kontrollkästchens "selbst best.". Wollen Sie eine andere Einstellung wählen, klicken Sie hier.

    1. Haushaltsschaden einrechnen
    2. zurueck
    Damit können Sie die Einrechnung des durch den Tod eines Ehepartners entstandenen Haushaltsführungsschadens erreichen, wenn Sie ihn nicht getrennt abrechnen wollen. Die Einbeziehung ist wichtig, wenn Teilhaftung vorliegt und von den Hinterbliebenen Unterhaltsleistungen an die/den Verstorbene(n) freiwerden, die auf diesen kongruenten Anspruchsteil zu verrechnen sind. Der Eingabewert ist der 100%-Anspruch.

    Datenübernahme vom RoPa-Soft-HHi-Programm

    Sie haben die Möglichkeit, auf Ihrem PC gleichzeitig die Programm-Module Unterhalsschaden und Haushaltsführungsschaden zu starten und für gleiche Zeiträume beide Anspruchsbeträge zu errechnen. Haben Sie zuerst den Haushaltsführungsschaden ermittel, können Sie im HHi-Modul die Schaltfläche mtl. Erg. in HH übern. anklicken, dann hier bei der Werteingabe HH-Berechnungswerte übernehmen anklicken und so den HHführungsschaden übernehmen. Das Ergebnis wird in die Windows-Zwischenablage übernommen. Vergessen Sie nicht, zuvor den HH-Ergebnis-Ausdruck zu erledigen, erst anschl. wie beschrieben klicken.
    1. Steuer u. Krankenvers. zum Uhscha. add.



    mit diesem Kontrollkästchen können Sie für von Hinterbliebenen auf die Versorgungsbezüge zu zahlende Steuern und private Krankenversicherungsbeiträge zusammen in einem Feld eingeben. Hier sind keine KVdR-Beiträge einzugeben! Zur Steuerermittlung s. Werteingabe(zuerst ohne Steuer Anspruch berechnen, Steuer auf Anspruch feststellen, dann Steuer hier eingeben und Anspr. mit Steuer berechnen).


    Steuerungs-Häkchen erzeugen Eingabefenster für Werte, wie nachfolgend ersichtlich.



    Werteingabe


    Werteingabe
    (Eingabefelder) zurueck

    Wichtig:


    Fehlen Eingabefelder, sollten Sie die Programmsteuerung überprüfen. Nur aktivierte Felder werden gezeigt. Z.B. können Sie nur Haushaltshilfewerte eingeben/einrechnen, wenn in der Steuerung angeklickt!
    1. Einkommen Verstorbene(r)
    In dieses Feld gehört immer das dem Familienunterhalt dienende Netto-Einkommen des/der Verstorbenen nit dem Nettobetrag. Übersteigt das Einkommen den Familienbedarf, ist auf die sogenannte Sättigungsgrenze zu achten. Die Eingabe erfolgt bei allen Feldern ohne Währungszeichen, bei Dezimalstellen mit Komma getrennt.
    1. Einkommen Witwe(r)
    In dieses Feld gehört das dem Familienunterhalt dienende Netto-Einkommen des/der Witwe(rs) nit dem Nettobetrag. Übersteigt das Einkommen den Familienbedarf, ist auf die sogenannte Sättigungsgrenze zu achten. Die Eingabe erfolgt bei allen Feldern ohne Währungszeichen, bei Dezimalstellen mit Komma getrennt.
    1. zusätzliches Einkommen Witwe(r) nach dem Unfall
    Schreiben Sie in dieses Feld das für den Familienunterhalt zur Verfügung stehende zusätzliche Netto-Einkommen der/des hinterbliebenen Ehegatten mit dem Nettobetrag, das sie/er, verursacht durch den Unfall mit seinen familiären Veränderungen, nach dem Unfall mehr als vor dem Unfall erzielt oder bei Wahrung der Schadenminderungspflicht erzielen könnte. Liegt die Erhöhung des Einkommens nach dem Unfall, wäre aber auch bei weggedachtem Unfall erfolgt, ist hier keine Eintragung vorzunehmen. Derartige Veränderungen betreffen das dem Familienunterhalt dienende Einkommen des hinterbl. Gatten, aus dem der UhBedarf der Familie und hieraus der Unterhaltsanspruch zu errechnen ist, dann Eingabe mit bei "Einkommen Witwe(r)". Beachten Sie die Ausführungen zu Waisen, wenn vorh.
    1. Fixe Koste vor/nach dem Unfall
    Grundsätzlich sind unter fixen Kosten der Teil des Familieneinkommens zu verstehen, der für Kosten des Haushaltes der Familie aufgewendet wurde, die sich nach dem Unfall trotz wegfall einer Person im Haushalt nicht in der Höhe verändert haben. Der Betrag müßte also vor und nach dem Unfall gleich sein. Die Rechtsprechung sieht aber bei bestimmten Kosten doch eine Veränderung vor. Insbesondere werden PKW-Kosten den fixen Kosten zugeordnet. Kannwegen der kleineren Familie ein kleineres Fzg. benutzt werden, oder fällt ein Zweitwagen weg, rduzieren sich die Kosten. Einzugeben sind die Kosten vor und nach dem Unfall in die beiden Felder.
      zurueck
    1. Waiseneinkommen - anrechenbar
    Der Waisenunterhaltsanspruch reduziert sich um anrechenbares eigenes Einkommen der Waise. Allgemein wird vom Lehrligseinkommen ein Grundbetrag für Ausbildungskosten abgesetzt und der Restbetrag auf den Barunterhalt und Betreuungsschaden ca. hälftig verteilt angerechnet. Z.B.: Vater(+) war Alleinverdiener/Mutter=Witwe ohne Einkommen vor dem Unfall, Waiseneinkommen 500,- - 150,- f.Ausbildung, Rest 350,- > 1/2 = 175,- hier eingeben, und 1/2 = 175,- als Einkommen der Witwe f. Betreuungsersatz einbeziehen. Es handelt sich nicht um ein erst nach dem Unfall entstandenes zusätzliches Einko. der Witwe, denn schon vor dem Unfall entsprach dieser Teil des Einkommens der Vergütung der Mutter für HH-Dienste an die Waise. Bei nicht erfolgter Bezahlung ist die Berechnung wegen der zugrunde zu legenden gegenseitigen gesetzl. Pflichten fiktiv vorzunehmen. Die Berechnung soll über die Berechnungshilfe erfolgen, um die Verteilung auf beide Elternteile zu automatisieren.

    Das anrechenbare Einkommen darf die Höhe des Bedarfes der Waise(n) nicht übersteigen. Neben dem Eingabefeld für Waisen-Nettoeinkommen im Hauptfenster befindet sich ein rot hinterlegtes Feld "ohne Grenze", in dem ein Häkchen gestzt werden kann. Ist es gesetzt, wird die Betragshöhe bei Überschreitung des Bedarfes nicht gekürzt, ohne (Einstellungszustand) Häkchen wird automatisch bei Durchführung der Berechnung die Kürzung vorgenommen und bei erforderlicher Kürzung ein Hinweis gezeigt, der zu bestätigen ist.
    Siehe dort.
    1. Waiseneinkommen - zugrunde liegend
    Für die Einrechnung von KVdR-Beiträgen in den Unterhaltsanspruch bedarf es zur Prüfung, ob der Familienangehörige seinen Krankenversicherungsschutz aus eigener Versicherung(spflicht) oder als Unterhaltsanteil vom Verstorbenen bezog. Lag sein eigenes Brutto-Einkommen unter der Grenze für geringfügiges Einkommen, das nicht der Sozialversicherung unterliegt, ist von einem Unterhaltsanteil auszugehen. Das anzurechnende Waiseneinkommen gibt hierüber keinen Aufschluss, weil nicht das gesamte Einkommen anrechenbar ist. Für die programminterne Abfrage , ob der KVdR-Beitrag eingerechnet wird, benötigt es hier den Wert des Gesamteinkommens der Waise brutto, welches mit dem Mindestbetrag für die Krankenversicherungspflicht verglichen wird.

    Rechnen Sie mit Haushaltsführungsschaden als Teil des Unterhalts, wird der HH-Schaden bei der Programmsteuerung aktiviert und in der Waisen-Eingabehilfe sind die Verteilungs-% hierfür beschreibbar. Jetzt können die Zahlungen der Waise auf Bar- und Betreuungsunterhalt der Eltern verteilt werden.

Es gibt unterschiedliche Auffassungen dazu, wie das Waiseneinkommen angerechnet werden muss. Teilweise findet man Berechnungsmodelle, wonach vom verfügbaren Einkommen zuerst der Waisenunterhaltsanspruch ermittelt und um das anrechenbare Waiseneinkommen gekürzt werden soll. Der verbleibende Anspruch der Waisen wird vom verfügbaren Fam.Einkommen abgezogen. Anschl. wird der Rest auf die Eltern verteilt. Das führt dazu, dass die ursprüngliche prozentuale Verteilung der Bedarfsanteile aller Familienangehörigen verfälscht wird. Die Anteile der Eltern werden von einer anderen Einkommensprämisse gerechnet, je höher Waiseneinkommen angerechnet wird, desto unterschiedlicher die Basisbeträge für Eltern und Waisen. Die Waiseneinkommen verändert den Lebensstandard der Eltern.
Das Programm sieht bei anrechenbarem Waiseneinkommen unterschiedliche Verteilungs-Modelle des Familieneinkommens der Eltern auf alle Familienangeh. vor. Die Entscheidung liegt beim Programmanwender.
Eine Schwierigkeit bei anrechenbarem Waiseneinkommen liegt darin, dass - nach der Rechtspr. - die Hälfte des nicht für die Ausbildung benötigten WaiEink. für die Betreuungsdienste der Eltern bestimmt ist, dort als Barausgleich zu Einkommenserhöhung führt und die weitere Hälfte den Barunterhaltsansspruch reduziert. Nimmt man an, der Vater sorgt für den Barunterhalt, die Mutter für den Haushalt/Betreuung, so hat dieses zur Folge, dass auf den Unterhaltsanspruch gegen den Vater 50% angerechnet werden müssen und bei der Mutter ein Zusatz-Einkommen in Höhe der Anrechnung von 50% Waiseneinkommen vorliegt. Hier handelt es sich ebenfalls um Einkommen, das dem Unterhaltsbedarf dient und auf alle Familienangeh. zu verteilen ist.
Mit der Verwendung der entsprechenden Berechnungsweg-Auswahl bewirken Sie auch diese Berechnungsmethode. Die an die Mutter gezahlten Beträge werden dann vom Programm als zusätzliches Elterneinkommen angesetzt und beide Zahlungen bei der Anspruchsberechnung kürzend einbezogen. Weitere Informationen zu Berechnungsauswahl-Möglichkeiten folgend. Zum übernächsten Bild:
Wichtig ist, bei den Waisen-Einkommensvarianten die richtigen Häkchen zu setzen, auch zwei sind möglich, also Barunterhalts-Waisenzuzahlung sowie Haushaltsführungzuzahlungen sollen beim Familieneinkommen mit berücksichtigt werden, aber bei Küppersbusch-Variante sind immer Haushaltsführungszuzahlungen als Elterneinkommen zu erfassen, weshalb dort bei Häkchen Küppersbusch auch automatisch obligatorisch ein Häkchen gesetzt ist. Ohne Küppersbusch können die zwei weiteren fakultativ gesetzt werden, je nachdem wie Sie die Berechnungsweise als richtig ansehen. Bei allen Versionen wird das erfasste Waiseneinkommen auf den Unterhaltsanspruch anspruchsmindernd angerechnet. Haben Sie das anrechenbare Einkommen höher angesetzt, als es zum Anspruchsausgleich erforderlich ist, wird es automatisch gekörzt, wenn Sie bei "ohne Einkommensgrenze" kein Häkchen gesetzt haben. Beachten Sie, dass bei einer erfolgten Kürzung das gekürzte Waiseneinkommen wirksam bleibt. Sollten Sie z.B. anschließend mit einer anderen Haftungsquote rechnen wollen, muss das ursprüngliche Waiseneinkommen neu eingegeben bzw. errechnet werden, weil sich damit die Anrechnungshöhe von Waiseneinkommen verändert.
Küppersbusch-Verteilung Wenn Sie bei diesem rot hinterlegten Feld ein Häkchen setzen, = Voreinstellung, wird das anrechenbare Waiseneinkommen nicht auf die Waisen als Zusatzfamilieneinkommen verteilt, sondern als nicht verbrauchtes Elterneinkommen zwischen den Eltern als Bedartf belassen. Das folgende Bild zeigt die unterschiedlichen Auswirkungen bei Berechnung ohne und mit Küppersbusch-Weg.
Werteingabe Neu: Drei Versionen der Anrechnung von Waiseneinkommen auf Barunterhalt, Betreuungsunterhalt und Vorababzug der Waisenunterhaltsansprüche mit Verteilung des RestFamilieneinkommens auf die Eltern, hier jedoch unter Bewertung der Haushalts-Betreuungszahlungen als Elterneinkommen und damit auch auf Waisen verteilbar.

1) (Küppersbusch Verteilung)

Bei den Waisen wird zurechenbares Einkommen nach Anklicken auf (mit HH-Schaden rechnen) mit den möglichen %-Verteilungen mit dem HH-%-Anteil als Einkommen der Eltern entsprechend ihrer HH-Anteile als Familieneinkommen angerechnet, der BarUH-Anteil obligatorisch nicht, weil kein Elterneinkommen, der BarUH-Anteil und der HH-Anteil der Waisen insgesamt als UH-anspruchsmindernd abgezogen. Alle Waisen -UH-Anspruche werden vorab gesondert berechnet, ihre SRL-UHAnsprüche als Summe vom ursprünglich einschl.HH-Za. für die Eltern verteilten Familieneinkommen abgezogen. Vom jetzt bleibenden Rest wird der Witwe(r,n)-Anspruch mit dem Verteilungs%-Satz aus dem Verhältnis der Ehegatten-UH%-Sätze errechnet. Die Berechnungseinstellung beinhaltet Häkchen Küppersbusch zusammen mit zwangsweisem Häkchen (Bar-UH-Lstgn auf vfb EK anre.).

2) (Bar-UH-Lstgn auf vfb EK anre.) Bei den Waisen wird zurechenbares Einkommen nach Anklicken auf (mit HH-Schaden rechnen) mit den möglichen %-Verteilungen mit dem HH-Anteil vom Gesamtzuzahlungsbetrag zum Einkommen der Eltern entsprechend ihrer HH-Anteile als Familieneinkommen hinzugerechnet, der BarUH-Anteil nicht, wenn er nicht extra angeklickt ist, der BarUH-Anteil und der HH-Anteil der Waisen insgesamt aber UH-anspruchsmindernd abgezogen. Die UH-Ansprüche von Witwe® und Waisen werden mit den eingegebenen %-Sätzen berechnet, Die gesamten Waisenzahlungen werden vom UH-Anspruch anspruchsmindernd abgezogen. Die Berechnungseinstellung beinhaltet Häkchen bei (Bar-UH-Lstgn auf vfb EK anre.), um diesen Berechnungsweg auch ohne Küppersbusch mit HH-Zahlungseinrechnung zu erreichen.

3) (mit BarUHLeistung auf vfb. Eko rechnen)

Bei den Waisen wird zurechenbares Einkommen nach Anklicken auf (mit BarUHLeistung auf vfb. Eko rechnen) mit den möglichen %-Verteilungen mit dem HH-Anteil vom Gesamtzuzahlungsbetrag zum Einkommen der Eltern entsprechend ihrer UH-Anteile als Familieneinkommen hinzugerechnet, der BarHH-Anteil nicht, wenn er nicht extra angeklickt ist, der BarUH-Anteil und der HH-Anteil der Waisen insgesamt aber UH-anspruchsmindernd abgezogen. Die UH-Ansprüche von Witwe® und Waisen werden mit den eingegebenen %-Sätzen berechnet, Die gesamten Waisenzahlungen werden vom UH-Anspruch anspruchsmindernd abgezogen. Die Berechnungseinstellung beinhaltet Häkchen bei (mit BarUHLeistung auf vfb. Eko rechnen), um diesen Berechnungsweg mit Bar-UH-Zahlung der Waisen zu erreichen.

Hinweis: 1) und 2) wirken zusammen, wenn 1 ) angeklickt wird. 2) und 3) können alleine wirken oder zusammen, 3) und 1)nicht zusammen, 1) alleine nicht.

Die Variante 1) mit 2) ist für die Anwendung deshalb zwingend, um die HH-Zahlung an die Eltern als Entgelt für die Leistung richtig als Einkommen der Eltern zu werten. Will man davon trotzdem abweichen, darf nicht mit HH-Anspruch einrechnen gerechnet werden, damit alle Waisenzahlungen auch bei Küppersbusch nur auf den Unterhaltsanspruch angerechnet werden.

Werteingabe

Ein Beispiel für drei Einstellungsvarianten mit ihren betraglichen Auswirkungen.

Werteingabe

  1. Einkommen - Verteilung in %
Das zum Unterhalt der Familie verwendete Einkommen, reduziert um die fixen Kosten vor dem Unfall, ist prozentual auf die Familie > Vertsorbene(r) / Wiwe(r) / Waisen (bis 4 getrennt) zu verteilen. Hier sind die Prozentsätze einzugeben, ohne %-Zeichen. Die Summe muß 100 ergeben.

  1. Fixe Kosten - Verteilung in %
Sie haben die manuelle Verteilung der fixen Koste gewählt. Die Zahl 100 ist prozentual auf die Familie > Vertsorbene(r) / Wiwe(r) / Waisen (bis 4 getrennt) zu verteilen. Hier sind die Prozentsätze einzugeben, ohne %-Zeichen. Die Summe muß 100 ergeben.
  1. Eingabe: Haushaltsschaden bei 100 % Hftg.
Sie haben die Einbeziehung der Haushaltsschäden gewählt. Errechnen Sie mit dem Programm HH6W32 den Haushaltsschaden-Ersatzanspruch der Hinterbliebenen und geben Sie diesen 100%Hftg.-Anspruch hier einzeln ein.
  1. Eingabe: Steuer auf Unterhaltsanspruch und private Krankenverischeung
Sind die Hinterbliebenen wegen des Rentenbezugs hierfür steuerpflichtig, wird die Steuer hier eingegeben. Übersteigen die steuerpflichtigen Gesamtrentenleistungen den Unterhaltsanspruch bei 100 % Haftung, beschränkt sich die hier einzugebende Steuer auf den Anteil, der auf den Unterhaltsanspruch bei 100 % Hftg. entfällt, als fiktiv zu versteuerndes Einkommen.
Nehmen Sie zuerst eine Berechnung ohne Einbeziehung der Steuer vor, jedoch mit Renteneingabe. Stellen Sie fest, ob die Renten den Unterhaltsanspruch bei 100 % Hftg. übersteigen. Wenn ja, ermitteln Sie die Steuer für den Unterhaltsschaden und geben hier die Steuer ein, wenn nein, die Steuer für die Rente.



  1. Eingabe: Rentenleistungen DRV

Einzugeben ist jeweils der Monatsbetrag der Rente. Sie können auch mit Werten für andere Zeiträume rechnen, müssen dann aber bei allen Eingabestellen die Werte für diesen Zeitraum verwenden, um die Kongruenz zu wahren. Nicht möglich ist dieses aber bei Waisen/KVdR-Berechnungen!
Ob die Rente mit dem Nettoauszahlungsbetrag oder mit dem Bruttobetrag einzugeben ist, richtet sich danach, ob Sie mit der KVdR-Einrechnung rechnen. Tun Sie dieses, haben Sie hier die Bruttorente der DRV einzugeben. Das Programm bezieht mit dem vorgegebenen KVdR-%-Satz den KVdR-Beitrag gemäß %-Satz Beitragsanteil Rentner in den Barunterhalt ein und rechnet die Bruttorente an. Beim auf die BfA/LVA übergegangenen Anspruch rechnet er den Zuschuß zum KVdR-Beitrag zum übergegangenen Anspruch der DRV hinzu.
Nettorente wird vom Programm aus der Bruttorente (einzugeben) errechnet und darf nur angerechnet werden, wenn dafür der KVdR-Beitrag aus der Berechnung heraus bleibt. Nachdem bei Waisen Berechnungsbesonderheiten bestehen, die das Programm bei richtigen Einstellungs- und Eingabewerten selbst berücksichtigt, ist es für den Anwender sicherer, immer mit Bruttorente und Beitragsaktivierung zu rechnen.
zurueck

Ergebnisbild

Ergebnisbild Im Ergebnisbild wird die Berechnung mit dem Berechnungsweg entsprechend den Urteilsziffern des Urteils des BGH in VersR 1983/726 gezeigt.
Eigerechnet sind bei den einzelnen Ziffern:
(3) Das Familieneinkommen enthält die Ehegatteneinkünfte (ohne Waiseneinkommen)
(7) Beim Waisenanteil wird hier die Witwe(r/n)verpflichtung für die Waisen gezeigt.
(10) enthält den Unterhaltsanspruch incl. zugerechneter Fixe Kosten-Differenz, Haushaltsschaden, 1/2 KVdR-Beitrag und Steuer/Krankenversicherung(priv.)
( ) Ungedeckter Schaden entspricht dem Mithaftungsanteil des entgangenen Unterhalts
(13) Vorteilsanrechnung erfolgt in Höhe der "Differenz :(12)-(ungedeckter Schaden)"
Vergleich-Wert 100% zeigt, ob (12) nur auf den ungedeckten Schaden verrechnet wurde.
Rentenwerte und Anteilsberechnung finden Sie im SVT-Ergebnisbild.
Hinweis: Wenn Waiseneinkommen angerechnet wurde, wird in Höhe der Anrechnung Elterneinkommen frei und zusätzlich verteilt. Weg alternativ Verteilung auf alle oder nur auf Eltern.
Ergebnisbild
Möglichkeit der Ergebnisbildausweitung auf die konkrete Renten-Einrechnung,mit anderem Zahlenbeispiel.

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  1. Berechnungsweg
Sie können über die Menueleiste Erläuerung/Hilfe hier die Berechnungen für alle Hinterbl. einzeln mit Forderungsübergangs-Besonderheiten darstellen und nachvollziehen.
  1. Ergebnis drucken
Der normale Ergebnisausdruck erfolgt mit dem Text des Ergebnisbildes. Der Aufruf befindet sich auch in der Menueleiste.
  1. Übernahme in die WINDOWS-Zwischenablage
Sie können das Ergebnis auch in die WINDOWS-Zwischenablage übernehmen, wenn Sie unter dem ErgText auf die betreffenden Schaltflächen klicken. Von der Zwischenablage ist die Übernahme in die Textverarbeitung möglich. Achten Sie auf die notwendige "Courier New"-Schrift in Ihrem Text. Die Übernahme in die WINDOWS-Zwischenablage ist in der RoPa-Soft-Hilfe gesondert beschrieben.


  1. Kontakt: RoPa-Soft Wolfgang Rosenbauer
Hohe Str. 12, 96342 Stockheim
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